§ 1 Zweck
Auf der Grundlage der Satzung der Turnerschaft 1882 Klein Krotzenburg e. V. hat der Gesamtvorstand 08.05.2018 folgende Datenschutzordnung erlassen.
Der Einfachheit und Lesbarkeit halber sind alle Personenbezeichnungen
nur in der männlichen Sprachform dargestellt.
1.Die Datenschutzordnung (DsVO) der Turnerschaft 1882 Klein Krotzenburg e. V. (im folgenden „TKK“ genannt) regelt die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in der TKK.
§ 2 Beschaffung von Daten
1. Die TKK ist berechtigt, personenbezogene Daten über seine Mitglieder zu erhalten. Dazu gehören insbesondere Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung (IBAN, BIC, Kontoinhaber), Beruf, Telefondaten, Email-Adresse und sonstige für den satzungsgemäßen Vereinszweck erforderliche Daten.
2. Mit Beitritt zur TKK willigt der Betroffene der Beschaffung, Nutzung, Übermittlung und Speicherung der personenbezogenen Daten im Sinne dieser Datenschutzordnung ein. Geregelt ist dies in §§ 6,7 und 32 der Vereinssatzung.
3. Wendet sich ein Betroffener schriftlich gegen die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nützlicher, aber nicht notwendiger personenbezogener Daten, dann hat die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten grundsätzlich zu unterbleiben.
§ 3 Nutzung von Daten
1. Die TKK ist berechtigt, die beschafften Daten für vereinsinterne Zwecke zu nutzen und zu verarbeiten.
2. Der Verein ist nach § 6 (6) der Satzung berechtigt, Bilder und Namen Daten im Internet oder sozialen Medien zu veröffentlichen (z. B. sportliche Erfolge, Mannschaftsbilder, Ehrungen).
3. Alle Daten im Internet sind aktuell zu halten und nicht benötigte Daten zu löschen.
4. Die TKK führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DS-GVO und eine Beschreibung der der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten gemäß Artikel 32 (1) DS-GVO.
§ 4 Übermittlung von Daten
1. Die TKK ist berechtigt, personenbezogene Mitgliedsdaten zu übermitteln,
a. soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen Dritter oder
b. zur Abwendung von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit oder die Verfolgung von Straftaten gemäß § 28 Abs. 3 BDSG erforderlich ist.
2. Werden Daten vom Verein im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung (Beitragseinzug über Bankinstitute, …) übermittelt, so ist der Vertragspartner zu verpflichten, die übermittelten Daten nur für die bestimmten Zwecke zu nutzen und sämtliche Daten nach Vertragsablauf gemäß § 6 dieser Ordnung zu vernichten bzw. beim Verein abzuliefern.
3. Die Übermittlung von Daten an unselbständige Untergliederungen, Funktionsträger und Auftragnehmer (Abteilungsvorstände, Trainer und Mitgliedsverwaltung) im Sinne des § 3 Abs. 8 Satz 3 BDSG stellt einen vereinsinternen Vorgang dar und ist daher keine Datenübermittlung, sondern eine Datennutzung.
4. Für die Datenübermittlung an Mitglieder im Einzelfall (z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften) ist der Nutzen der Übermittlung dem schutzwürdigen Interesse des Betroffenen gegenüberzustellen und beides gegeneinander abzuwägen.
5. Die Datenübermittlung an Mitglieder ist dann zulässig, wenn dies zur Wahrung satzungsgemäßer Mitgliederrechte notwendig ist. Der Datenempfänger ist zu unterrichten, dass eine Verwendung nur für den angegebenen Zweck zulässig ist, und die erhaltenen Daten nach der Nutzung zurückgegeben oder zu vernichten sind.
6. Die Übermittlung von Daten an Dachorganisationen der TKK und Verbände (z. B. Mitgliedermeldung, Ehrungsanträge, Spielgemeinschaften,…) ist dann zulässig, wenn dies zur Wahrung deren Interessen im Sinne der Satzung notwendig ist.
7. Die Übermittlung von Daten an die Presse ist zulässig, wenn dieser nicht die schutzwürdigen Interessen eines Betroffenen entgegenstehen. Dies gilt insbesondere nicht, wenn durch die Übermittlung von Daten an die Presse dem öffentlichen Informationsinteresse Rechnung getragen wird. Dabei sind nur die notwendigen Daten zu übermitteln, schutzwürdige Belange des Betroffenen sind angemessen zu berücksichtigen.
§ 5 Verwaltung von Daten
1. Die TKK ist berechtigt, die erhobenen Daten auf elektronischen Medien zu speichern.
2. Die TKK ergreift technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die verhindern, dass Mitgliederdaten missbräuchlich verwendet werden, Unbekannte von Ihnen Kenntnis erlangen oder Daten aufgrund unzureichender Datensicherung verlorengehen. Die Daten werden Passwort geschützt verwaltet.
§ 6 Löschen / Vernichtung von Daten
1. Widerspricht ein Betroffener schriftlich der Speicherung nützlicher Daten, die nicht satzungsrelevant sind, so sind diese Daten zu löschen bzw. zu vernichten.
2. Soweit keine anderweitige Regelung getroffen wurde, ist die TKK berechtigt, Daten seiner Mitglieder auf unbeschränkte Zeit zu speichern. Widerspricht ein Mitglied schriftlich dieser Datenspeicherung, so sind seine Daten nach einem Zeitraum von 10 Jahren nach der schriftlichen Austrittserklärung zu anonymisieren.
3. Die Vernichtung von Daten soll nach den jeweils gültigen technischen Möglichkeiten erfolgen.
§ 7 Verwendung von Medienmaterial
1. Die TKK ist berechtigt, im Zusammenhang mit dem satzungsgemäßen Vereinszweck stehendes Medienmaterial (Bilder, Filme, Publikationen) zu erstellten, zu speichern und für Publikationen (z. B. TKK Inside,…) zu verwenden. Dabei liegt das Urheber- und Nutzungsrecht allein bei der TKK. Die TKK kann das Nutzungsrecht im Sinne der Erstellung von Publikationen eingeschränkt an Dritte übertragen.
§ 8 Zuständigkeiten
1. Personen, die mit der Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten betraut sind, sind auf das Datengeheimnis dieser Ordnung zu verpflichten.
§ 9 Änderungen, Inkrafttreten
1. Diese Datenschutzordnung gilt vorbehaltlich aller Änderungen. Sie kann nur durch Beschluss des Gesamtvorstandes der TKK geändert werden.
2. Diese Datenschutzordnung tritt zum 07.05.2018 in Kraft.